Studiengänge oder Infos suchen ...
0800 33 44 377 Gebührenfreie Beratung: Mo–Fr 8–20 Uhr 08003344377
Kontakt

Online-Infoveranstaltung

Jetzt anmelden

Infomaterial

Kostenlos anfordern

Aktionen & Angebote

Newsletter abonnieren

Persönliche Beratung

0800 33 44 377 Gebührenfrei 08003344377

Zulassungsvoraussetzungen

Der Zugang zum Bachelor-Studium ist auch ohne Abitur möglich. Und Führungskräfte ohne Erststudium können unter bestimmten Voraussetzungen über das Master-Einstiegsprogramm der Euro-FH direkt zum Master-Studium zugelassen werden.

»Zu unseren Bachelor-Studiengängen können Sie auch ohne Abitur zugelassen werden. Für ein Master-Studium ist ein abgeschlossener Hochschulabschluss Voraussetzung, wobei Führungskräfte ohne Erststudium auch über unser Master-Einstiegsprogramm zum Master-Studium zugelassen werden können. Unsere Zertifikatskurse können Sie i. d. R. ohne spezielle Vorkenntnisse belegen.«

Ilkay Togar,
Immatrikulation

Bachelor Fernstudium

Bachelor-Studium auch ohne Abitur

Wir bieten Ihnen verschiedene Zugangswege zu unseren Bachelor-Studiengängen an. Das Besondere: Nach dem Hamburgischen Hochschulgesetz können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife zum Studium zugelassen werden.

Zugangsweg 1: Sie haben Abitur oder Fachhochschulreife

Mit dieser Voraussetzung können Sie sich sofort zum Studium an der Euro-FH anmelden! Empfehlenswert, jedoch nicht erforderlich, ist zudem eine berufspraktische Tätigkeit mit Bezug zu dem gewählten Studiengang von mindestens zwölf Wochen.

Zugangsweg 2: Sie haben kein Abitur, aber eine fachspezifische Fortbildungsprüfung absolviert

Folgende beiden Kriterien müssen für die Zulassung erfüllt sein:

1. Sie können eine der folgenden Qualifikationen vorweisen:

  • Sie haben z. B. eine der folgenden Fortbildungsprüfungen bzw. eine gleichwertige fachspezifische Fortbildungsprüfung: Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in, Bilanzbuchhalter/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/frau, Staatlich geprüfte/r Techniker/in, Meister/in

oder

  • Sie verfügen über Befähigungszeugnisse nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung oder Sie haben einen Abschluss einer anerkannten Fachschule (nach Hamburgischem Schulgesetz) bzw. einen als gleichwertig anerkannten Abschluss

oder

  • Sie haben einen Abschluss landesrechtlicher Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen, im Bereich der sozialpflegerischen oder sozialpädagogischen Berufe, die mit o. g. vergleichbar sind.

2. Sie nehmen zusätzlich an einem Beratungsgespräch mit der Fachkommission der Euro-FH teil. Das Beratungsgespräch wird telefonisch durchgeführt und dauert ca. 15 Minuten. Die Terminabstimmung für das Gespräch erfolgt nach Prüfung Ihrer Immatrikulationsunterlagen.

Zugangsweg 3: Ohne Abitur, mit abgeschlossener Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung

1. Sie starten Ihr Studium als "Gasthörer/in"

Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und im Anschluss daran mindestens drei Jahre berufstätig waren (auf die Berufstätigkeit werden auch bis zu zwei Jahre Kindererziehung und Pflegetätigkeit angerechnet), können Sie als sogenannte/r "Gasthörer/in" zum Studium zugelassen werden.

Das bedeutet, Sie beginnen Ihr Studium genau wie reguläre Studierende und erhalten alle Unterlagen und Leistungen wie Ihre Kommilitonen und Kommilitoninnen, auch Prüfungen können Sie absolvieren.

2. Sie absolvieren die Eingangsprüfung innerhalb von 10 Monaten

Innerhalb von zehn Monaten legen Sie dann die Eingangsprüfung an der Euro-FH ab. Diese besteht aus einer Prüfung in Deutsch und einer Prüfung in Denk- und Urteilsfähigkeit. Dabei wählen Sie selbst, ob Sie eine Projektarbeit oder eine Klausur in den jeweiligen Fächern ablegen möchten. Wir bereiten Sie optimal auf die Prüfungen vor, so dass Sie diese bequem innerhalb der vorgesehenen Zeit schaffen können. Während der Eingangsprüfung haben Sie übrigens ein monatliches Kündigungsrecht, so dass Sie kein Risiko eingehen.

3. Nach bestandener Eingangsprüfung setzen Sie Ihr Studium nahtlos fort

Mit Bestehen der Eingangsprüfung ändert sich Ihr Status von dem eines Gasthörers in den eines ordentlich Studierenden. Sie erhalten dann einen Nachweis Ihrer bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen und setzen Ihr Studium nahtlos fort.

Alle Informationen zur Eingangsprüfung finden Sie hier.

Weitere Infos finden Sie direkt bei unseren Bachelor-Studiengängen:

Master- & MBA-Fernstudium

Master-Abschluss — jetzt auch ohne Erststudium möglich!

Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studium ist i. d. R. ein abgeschlossenes Erststudium. Über unser Master-Einstiegsprogramm ist für einige Studiengänge eine Zulassung ohne Erststudium möglich: Wenn Sie über eine Berufsausbildung verfügen und mindestens 10 Jahre Berufserfahrung (davon mind. 6 Jahre Führungserfahrung) aufweisen, können Sie sich mit dem 6-monatigen Master-Einstiegsprogramm für Ihr Wunsch-Masterstudium qualifizieren. Der Zugang über das Master-Einstiegsprogramm ist aktuell möglich für die Master-Studiengänge:

Jetzt kostenlos informieren

Infos anfordern

Infomaterial