Weiterbildungsförderung nach AZAV
Eine Vielzahl unserer Hochschulzertifikate ist bis zu 100% durch die Agentur für Arbeit förderbar. Lassen Sie sich jetzt kostenlos von uns beraten!
Wunschlehrgang auswählen
Wählen Sie aus unseren 48 AZAV-geförderten Lehrgängen Ihren Wunschlehrgang aus. Eine Übersicht über die förderfähigen Lehrgänge finden Sie unten auf dieser Seite.
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Rufen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Studienberatung an. Hier erhalten Sie wertvolle Tipps zur Beantragung des Bildungsgutscheins bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.
Agentur für Arbeit oder Jobcenter kontaktieren
Gut informiert und vorbereitet kontaktieren Sie jetzt die für Sie zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter und beantragen dort nach einem Beratungsgespräch Ihren Bildungsgutschein.
Ihr/e Jobcenter/Arbeitsagentur finden Sie hier.
Anmelden mit Bildungsgutschein
Danach schicken Sie einfach die ausgefüllte AZAV-Studienanmeldung zusammen mit Ihrem Bildungsgutschein an uns. Den Rest erledigen wir für Sie.
Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr unter 0800 33 44 377 (kostenlos)
Weiterbildungsförderung nach AZAV — bis zu 100% förderfähig
Sowohl Erwerbstätige als auch arbeitsuchende und arbeitslose Menschen sowie Personen in Kurzarbeit können von der Agentur für Arbeit finanziell unterstützt werden. Über einen Bildungsgutschein können bis zu 100% der Weiterbildungskosten übernommen werden. Die örtliche Arbeitsagentur entscheidet nach einem Beratungsgespräch darüber, ob eine Förderung mittels Bildungsgutschein infrage kommt und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Ihre Weiterbildung mit Bildungsgutschein
Einfache Anmeldung in 4 Schritten:
- Passende Maßnahme auswählen.
- Bildungsgutschein bei Ihrer Agentur für Arbeit beantragen.
- Bildungsgutschein zusammen mit der unterschriebenen AZAV-Kursanmeldung an uns senden.
- Geförderte Weiterbildung starten!
Für weitere Informationen über die Konditionen unserer AZAV-zertifizierten Weiterbildungen mit Bildungsgutschein sowie für Weiterbildungen für Kurzarbeiter/innen können Sie sich hier Ihr Anmeldeformular herunterladen:
Unser Kursangebot für geförderte Weiterbildung
Wir beraten Sie gern!
Sie haben Fragen zu den nach AZAV geförderten Weiterbildungen, den Maßnahmennummern oder dem Anmeldeverfahren?
Wir beraten Sie gern unter 0800 33 44 377 (gebührenfrei).
Bundesweit zugelassener Bildungsträger
Die Euro-FH gehört zu den Bildungsträgern, die entsprechend der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt sind. Für eine Vielzahl unserer Hochschulzertifikatskurse besteht die Möglichkeit, auf diesem Weg die komplette Übernahme der Lehrgangsgebühr bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.
Unsere nach AZAV zertifizierten Hochschulzertifikatskurse sind auch für Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit geeignet!
FAQ — Fragen & Antworten zur Weiterbildung in Kurzarbeit
Um die Übernahme der Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen zu beantragen, können sowohl der/die Arbeitgeber/in als auch die Arbeitnehmer/in auf einen zertifizierten Bildungsanbieter wie die Euro-FH und dann auf die Agentur für Arbeit zugehen. Dort wird der Anspruch auf die Förderung geprüft und bei positivem Ergebnis kann die Weiterbildung der Beschäftigten durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.
Die Weiterbildung der Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden. Folgende Voraussetzungen müssen für diese Förderleistungen erfüllt sein:
- Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Stunden.
- Die Maßnahme sowie ihr Träger sind für die Förderung zugelassen.
Damit Sie Schulungen an die Bedürfnisse Ihres Betriebes anpassen können, ist es für die Förderung unerheblich, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.
Um die Übernahme der Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen zu beantragen, können sowohl der/die Arbeitgeber/in als auch der/die Beschäftigte auf die Agentur für Arbeit zugehen. Dort wird der Anspruch auf die Förderung geprüft und festgestellt, ob eine Förderung möglich ist.
Die Teilnahme an der Weiterbildung darf der Rückkehr zur normalen Arbeitszeit nicht entgegenstehen. Grundsätzlich muss sich die Weiterbildung daher zeitlich der ganz oder teilweise entfallenden Kurzarbeit anpassen, was bei den Hochschulzertifikatskursen der Euro-FH die Regel ist oder bei Rückkehr zur Regelarbeitszeit enden.
Inhalt, Art und Dauer der Weiterbildung werden zwischen Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in abgestimmt.
Das Leitbild der Euro-FH unter Bezug auf AZAV-geförderte Zertifikatskurse
Als Anbieterin von beruflichen Weiterbildungsangeboten zielen wir auf die Eröffnung und Verbesserung von Berufs- und Karrieremöglichkeiten ab. In unserem Leitbild erfahren Sie mehr über unsere Ziele und Qualitätsansprüche.