Bachelor Fernstudium
Abweichender Zugangsweg zu Ihrem Pflege-Studium
Ob mit oder ohne Abitur, für die Zulassung zum Studiengang Pflege B.Sc. benötigen Sie eine abgeschlossene Pflegeausbildung und Berufszulassung als Pflegefachkraft.
Bachelor-Studium auch ohne Abitur
Wir bieten Ihnen verschiedene Zugangswege zu unseren Bachelor-Studiengängen an. Das Besondere: Nach dem Hamburgischen Hochschulgesetz können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife zum Studium zugelassen werden.
Mit dieser Voraussetzung können Sie sich sofort zum Studium an der Euro-FH anmelden! Empfehlenswert, jedoch nicht erforderlich, ist zudem eine berufspraktische Tätigkeit mit Bezug zu dem gewählten Studiengang von mindestens zwölf Wochen.
Folgende beiden Kriterien müssen für die Zulassung erfüllt sein:
1. Sie können eine der folgenden Qualifikationen vorweisen:
- Sie haben z. B. eine der folgenden Fortbildungsprüfungen bzw. eine gleichwertige fachspezifische Fortbildungsprüfung: Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in, Bilanzbuchhalter/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/frau, Staatlich geprüfte/r Techniker/in, Meister/in
oder
- Sie verfügen über Befähigungszeugnisse nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung oder Sie haben einen Abschluss einer anerkannten Fachschule (nach Hamburgischem Schulgesetz) bzw. einen als gleichwertig anerkannten Abschluss
oder
- Sie haben einen Abschluss landesrechtlicher Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen, im Bereich der sozialpflegerischen oder sozialpädagogischen Berufe, die mit o. g. vergleichbar sind.
2. Sie nehmen zusätzlich an einem Beratungsgespräch mit der Fachkommission der Euro-FH teil. Das Beratungsgespräch wird telefonisch durchgeführt und dauert ca. 15 Minuten. Die Terminabstimmung für das Gespräch erfolgt nach Prüfung Ihrer Immatrikulationsunterlagen.
1. Sie starten Ihr Studium als "Gasthörer/in"
Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und im Anschluss daran mindestens drei Jahre berufstätig waren (auf die Berufstätigkeit werden auch bis zu zwei Jahre Kindererziehung und Pflegetätigkeit angerechnet), können Sie als sogenannte/r "Gasthörer/in" zum Studium zugelassen werden.
Das bedeutet, Sie beginnen Ihr Studium genau wie reguläre Studierende und erhalten alle Unterlagen und Leistungen wie Ihre Kommilitonen und Kommilitoninnen, auch Prüfungen können Sie absolvieren.
2. Sie absolvieren die Eingangsprüfung innerhalb von 10 Monaten
Innerhalb von zehn Monaten legen Sie dann die Eingangsprüfung an der Euro-FH ab. Diese besteht aus einer Prüfung in Deutsch und einer Prüfung in Denk- und Urteilsfähigkeit. Dabei wählen Sie selbst, ob Sie eine Projektarbeit oder eine Klausur in den jeweiligen Fächern ablegen möchten. Wir bereiten Sie optimal auf die Prüfungen vor, so dass Sie diese bequem innerhalb der vorgesehenen Zeit schaffen können. Während der Eingangsprüfung haben Sie übrigens ein monatliches Kündigungsrecht, so dass Sie kein Risiko eingehen.
3. Nach bestandener Eingangsprüfung setzen Sie Ihr Studium nahtlos fort
Mit Bestehen der Eingangsprüfung ändert sich Ihr Status von dem eines Gasthörers in den eines ordentlich Studierenden. Sie erhalten dann einen Nachweis Ihrer bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen und setzen Ihr Studium nahtlos fort.
Alle Informationen zur Eingangsprüfung finden Sie hier.