Ob mit oder ohne Abitur, für die Zulassung zum Studiengang Pflege B.Sc. benötigst du eine abgeschlossene Pflegeausbildung und Berufszulassung als Pflegefachkraft.
Wir bieten dir verschiedene Zugangswege zu unseren Bachelor-Studiengängen an. Das Besondere: Nach dem Hamburgischen Hochschulgesetz kannst du unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife zum Studium zugelassen werden.
Mit dieser Voraussetzung kannst du dich sofort zum Studium an der Euro-FH anmelden! Empfehlenswert, jedoch nicht erforderlich, ist zudem eine berufspraktische Tätigkeit mit Bezug zu dem gewählten Studiengang von mindestens zwölf Wochen.
Die beiden folgenden Kriterien müssen für die Zulassung erfüllt sein:
1. Du kannst eine der folgenden Qualifikationen vorweisen:
Du hast z. B. eine der folgenden Fortbildungsprüfungen bzw. eine gleichwertige fachspezifische Fortbildungsprüfung absolviert:
- Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in,
- Bilanzbuchhalter/in,
- Fachwirt/in,
- Fachkaufmann/frau,
- Staatlich geprüfte/r Techniker/in,
- Meister/in
oder
Du verfügst über Befähigungszeugnisse nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung oder du hast einen Abschluss einer anerkannten Fachschule (nach Hamburgischem Schulgesetz) bzw. einen als gleichwertig anerkannten Abschluss
oder
Du hast einen Abschluss landesrechtlicher Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen, im Bereich der sozialpflegerischen oder sozialpädagogischen Berufe, die mit o. g. vergleichbar sind.
2. Du nimmst zusätzlich an einem Beratungsgespräch mit der Fachkommission der Euro-FH teil. Das Beratungsgespräch wird telefonisch durchgeführt und dauert ca. 15 Minuten. Die Terminabstimmung für das Gespräch erfolgt nach Prüfung deiner Immatrikulationsunterlagen.
1. Du startest dein Studium als "Gasthörer/in"
Wenn du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast und im Anschluss daran mindestens drei Jahre berufstätig warst (auf die Berufstätigkeit werden auch bis zu zwei Jahre Kindererziehung und Pflegetätigkeit angerechnet), kannst du als sogenannte/r "Gasthörer/in" zum Studium zugelassen werden.
Das bedeutet, du beginnst dein Studium genau wie reguläre Studierende und erhältst alle Unterlagen und Leistungen wie deine Kommilitonen und Kommilitoninnen, auch Prüfungen kannst du absolvieren.
2. Du absolvierst die Eingangsprüfung innerhalb von 10 Monaten
Innerhalb von zehn Monaten legst du dann die Eingangsprüfung an der Euro-FH ab. Diese besteht aus einer Prüfung in Deutsch und einer Prüfung in Denk- und Urteilsfähigkeit. Dabei wählst du selbst, ob du eine Projektarbeit oder eine Klausur in den jeweiligen Fächern ablegen möchtest. Wir bereiten dich optimal auf die Prüfungen vor, so dass du diese bequem innerhalb der vorgesehenen Zeit schaffen kannst. Während der Eingangsprüfung hast du übrigens ein monatliches Kündigungsrecht, so dass du kein Risiko eingehst.
3. Nach bestandener Eingangsprüfung setzt du dein Studium nahtlos fort
Mit Bestehen der Eingangsprüfung ändert sich dein Status von dem eines Gasthörers / einer Gasthörerin in den eines ordentlich Studierenden. Du erhältst dann einen Nachweis deiner bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen und setzen dein Studium nahtlos fort.
Alle Informationen zur Eingangsprüfung findest du hier.